CONTRA: Social Media Verbot bis 14 Jahre

Schutz braucht kein Verbot!

Bundesjugendsekretär

Peter Kube

Wir brauchen nicht so tun, als wären soziale Medien Teufelszeug. Das sind sie genauso wenig wie Heilsbringer. Aber sie gehören zur Lebenswelt junger Menschen. Digital und analog lassen sich nicht mehr trennen. Für Schutz müssen die Anbieter der Plattformen sorgen.

Erster Punkt: Das Problem sind nicht Kinder oder Jugendliche, die soziale Medien nutzen. Das Problem ist die Missachtung ihrer Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention regelt: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf 1. digitale Teilhabe, 2. digitale Befähigung und 3. Schutz in der digitalen Welt. Alles drei! Ein pauschales Verbot missachtet grob die Lebenswelt junger Menschen. Soziale Medien sind nicht nur Tanzvideos, sondern auch Information und Wissen. 

Zweiter Punkt: Es sind die Anbieter, die risikoreiche Funktionen bereitstellen. Endloses Scrollen, Autoplay oder Push-Nachrichten kombiniert mit Algorithmen und den persönlichen Nutzungsdaten verleiten alle Nutzer*innen zu problematischem Nutzungsverhalten. Was es braucht, ist ein Ende manipulativer und schädlicher Wirkmechanismen. Auch Erwachsene würden nebenbei zu einem gesünderen Social-Media-Konsum verleitet werden.

Dritter Punkt: Mit dem Digital Services Act (DSA) gibt es bereits eine EU-Gesetzgebung, die Regeln für Anbieter aufstellt. Die Bundesregierung hat Handlungsbedarf erkannt, richtig! Aber sie muss auf europäischer Ebene die Rechte von Kindern und Jugendlichen gegen die kommerziellen Interessen der internationalen Tech-Konzerne durchsetzen – statt nationale Verbote für die nichtwahlberechtige Bevölkerung zu diskutieren. 

Fazit: Unser Ziel muss eine sichere digitale Lebenswelt für Kinder und Jugendliche sein. Davon profitieren auch die Eltern. Soziale Medien dürfen kein wilder Westen der schlechten Einflüsse sein. Liebe Bundesregierung, mach Deine Hausaufgaben! peter.kube@kolpingjugend.de

PRO: Social Media Verbot bis 14 Jahre
Nehmt Kindern den Druck, findet Bundessekretärin Alexandra Horster. 

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