Kinder- und Jugendarmut

Kein individuelles Schicksal – sondern strukturelle Realität

Referentin mit Schwerpunkt Jugendpolitik

Lena Kaper

Kinder- und Jugendarmut ist kein Randphänomen, sondern ein dauerhaftes gesellschaftliches Problem – und eines, das unsere soziale Stabilität und demokratischen Grundlagen gefährdet. Deshalb ist es höchste Zeit, Kinderrechte verbindlich ins Grundgesetz aufzunehmen.

Kinder- und Jugendarmut ist kein kurzfristiger Ausnahmezustand, sondern Ausdruck tief verankerter struktureller Ungleichheit. Wie bei einer anhaltenden Dürre verflüchtigt sich Einkommen schneller, als es ankommt. Ob Bürgergeld, BAföG oder Ausbildungsgehalt, all das deckt kaum die realen Bedarfe. Von kultureller oder sozialer Teilhabe ganz zu schweigen. Bildungschancen verdorren auf steinigen Pfaden – Schulwege sind ungleich gepflastert, und die Herkunft entscheidet noch immer über Schulform, Abschluss und berufliche Perspektive. Die Gesundheitsversorgung bleibt karg. Egal, ob es um Brillen, orthopädische Notwendigkeiten oder eine gesunde Ernährung geht: Wer wenig hat, zahlt mehr – sowohl relativ zum Haushaltseinkommen als auch langfristig mit der eigenen Gesundheit. Familiäre Belastungen wie Alleinerziehung, kinderreiche Haushalte oder fehlende Bildungsressourcen verschärfen die soziale Hitze. Wer auf Unterstützung hofft, steht oft allein in der Ödnis. Migrationserfahrungen bringen weitere Barrieren, wie Sprachhürden, fehlende Zugänge oder institutionelle Diskriminierung.

So wird Armut nicht nur weitergegeben, sondern verfestigt. Kinder- und Jugendarmut ist kein individuelles Versagen, sondern Ergebnis eines Systems, das Ungleichheit reproduziert – mit Langzeitfolgen. Auch unsere Gesellschaft bleibt nicht unberührt: Soziale Ungleichheit verfestigt sich, Produktivität und Innovationskraft sinken, soziale Sicherungssysteme werden belastet, das Miteinander bröckelt. Auch das Vertrauen in unsere Demokratie leidet.

Dabei gilt: Kein Kind und kein*e Jugendliche*r trägt Schuld an der eigenen Lebenslage. Kinder- und Jugendarmut beginnt mit einem Faktor, den sie sich nicht aussuchen – ihrer Herkunft. Umso mehr ist es unsere Aufgabe als Gesellschaft, dafür zu sorgen, dass daraus kein lebenslanger Nachteil wird.

Das  Grundgesetz – Artikel 3, Absatz 3 – ist eindeutig: “Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.” Auch der Koalitionsvertrag fordert, dass “Kinder und Jugendliche [.] ihr Potenzial unabhängig von ihrer Herkunft ausschöpfen können” sollen (Z. 2301).

Doch Worte allen reichen nicht. Wir brauchen konkrete Strategien, wie wir die Quellen der Chancen zum Sprudeln zu bringen, Zugänge schaffen und Strukturen zu verändern – um echte Teilhabe zu ermöglichen. Auch an Entscheidungen, die junge Menschen direkt betreffen.

Diese Verantwortung liegt nicht nur bei der Bundespolitik. Auch wir als Verband sind gefragt: Wo können wir Türen öffnen, Angebote barrierearm gestalten – und KOLPING armutssensibel machen? 

Denn klar ist: Wenn wir jetzt nicht handeln, zahlen später alle den Preis.  

lena.​kaper@kolping.de

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