Gut beraten in Sachen Rente

Etwa 2.600 Berater*innen stehen den Rentenversicherten bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Darunter gehören auch mehr als 200 ehrenamtliche Versichertenberater*innen von Kolping, KAB und evangelischen Verbänden. Aber wie genau läuft eine Kontenklärung ab? Und warum macht diese nicht erst vor Renteneintritt Sinn?

Onlineredakteurin

Sarah-Simone Roth

“Bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die etwas mit Ihrem Berufsleben zu tun haben.” Mit diesem Hinweis beginnt meine Reise in die Welt der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich habe einen Termin bei einem Versichertenberater, einem der vielen ehrenamtlich tätigen Berater*innen der Rentenversicherung, die kostenfrei bei Fragen rund um die Rente unterstützen. Mein Anliegen: eine Kontenklärung. Schon beim Ankommen ist die Atmosphäre überraschend entspannt: Kein anonymes Großraumbüro, sondern ein Gespräch in persönlicher Umgebung und auf Augenhöhe. Der Versichertenberater erklärt mir zunächst, dass er selbst langjährige Erfahrung im Umgang mit Rentenfragen hat und als Bindeglied zwischen Versicherten und Rentenversicherung fungiert.

Gemeinsam gehen wir mein Versicherungskonto durch. Ausbildungszeiten, Studienabschnitte, Tätigkeiten während des Studiums, Kindererziehungszeiten – alles wird sorgfältig geprüft. Schnell stellt sich heraus, dass eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit nicht vollständig erfasst ist. “Auch solche Zeiten sind wichtig”, erklärt er mir, “denn sie können sich auf die spätere Rentenhöhe auswirken.”

Ich bin überrascht, wie detailreich mein Versicherungsverlauf ist und wie leicht sich Lücken einschleichen können. Mit ruhiger Hand hilft mir mein Berater beim Ergänzen und erklärt, welche Unterlagen ich eventuell noch nachreichen muss. Wurde früher der Antrag noch händisch in Papierform ausgefüllt, läuft heute alles in digitaler Form über eine spezielle Software. Das Gespräch dauert gut eine Stunde. Am Ende habe ich nicht nur das Gefühl, meine Unterlagen im Griff zu haben, sondern auch ein gutes Stück mehr Sicherheit für die Zukunft – lange bevor der Rentenantrag ansteht.

Kostenlos, individuell und persönlich.

Besonders beruhigend: Die Beratung ist unabhängig und kostenlos. Niemand will mir etwas verkaufen. Stattdessen geht es ausschließlich darum, mein Rentenkonto vollständig und korrekt zu führen. Kurz darauf bekomme ich Post von der Rentenversicherung mit einem Bescheid, dass mein Konto nun lückenlos ist.
 

Kontenklärung: Was ist das eigentlich?

Eine Kontenklärung ist die Überprüfung und Vervollständigung des persönlichen Versicherungskontos bei der Deutschen Rentenversicherung. Dabei werden alle rentenrelevanten Zeiten erfasst – etwa Ausbildungszeiten, Beschäftigungen, Kindererziehungszeiten oder Phasen der Krankheit.

Warum ist sie wichtig?
Fehlende oder unvollständige Zeiten können die spätere Rentenhöhe mindern. Je früher Lücken erkannt werden, desto einfacher lassen sie sich schließen.

Wann sollte man eine Kontenklärung machen?
Am besten frühzeitig – nicht erst kurz vor Rentenbeginn. Spätestens ab dem 43. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung regelmäßig eine Aufforderung zur Kontenklärung.

Wer hilft dabei?
Versichertenberater*innen oder Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützen kostenfrei beim Antrag und prüfen die Unterlagen gemeinsam mit dem Versicherten.

Bundesweit sorgen rund 2.600 Versichertenberater*innen für eine ortsnahe, persönliche Verbindung der Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung. Rund 250 davon sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA). Sie sind selbst Versicherte oder Rentenbezieher*innen der Deutschen Rentenversicherung und kennen die Probleme aus erster Hand. Jährlich nehmen die Versichertenberater*innen rund 200.000 Rentenanträge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf. In über einer Million Beratungen jährlich informieren sie anhand der vorgelegten Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte über die Voraussetzungen der verschiedenen Rentenarten, die Möglichkeiten zum persönlichen Rentenbeginn und zu vielen anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht verlassen, sind auch Hausbesuche möglich.

Kolping und die ACA

Als anerkannte Arbeitnehmerorganisation bringt sich Kolping nicht nur regelmäßig in sozialpolitische Debatten ein, sondern gestaltet durch das vielfältige Engagement seiner Mitglieder Arbeitswelt und Sozialversicherung mit. Dazu tritt Kolping gemeinsam mit der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) und dem Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisa-tionen (BVEA) bei den Sozialwahlen an, die alle sechs Jahre stattfinden. Koordiniert wird das gemeinsame Engagement in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA). Bundesweit stellt die ACA in mehr als 35 Sozialversicherungsträgern Engagierte, die sich ehrenamtlich in den Vorständen, Aufsichtsgremien und Widerspruchsausschüssen der gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger einbringen. Das macht die ACA nach den Gewerkschaften zum zweitgrößten Akteur im Bereich der sozialen Selbstverwaltung. Die nächsten Sozialwahlen finden im Frühjahr 2029 statt.

Die für die ACA tätigen Berater*innen sind auf der ACA-Website auf einer Deutschlandkarte markiert. Dort erhaltet Ihr auch die nötigen Kontakt-informationen. 

Zur ACA-Website

Einer der ehrenamtlichen Berater für die ACA ist der 73-jährige Franz-Josef Haska aus Essen. Der studierte Diplom-Sozialpädagoge und langjährige Leiter des Kolping-Berufsbildungswerkes Essen und Träger des Kolping-Ehrenzeichens ist seit 1986 Versichertenberater und blickt somit auf 40 Jahre Erfahrung zurück. Hier liest Du ein Interview mit ihm. 

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