Sinnvoll und sinnstiftend

Walter Fehle ist Mitglied des Bundesvorstands, Schriftführer der Kolpingsfamilie Bobingen und Einmalbetragszahler.

Für den Einmalbetrag hat er sich bereits 2017 entschieden – gemeinsam mit seiner Familie. Warum? Das hat er uns erzählt.

“Ich habe mich für den Einmalbetrag entschieden, weil er Sinn macht und Sinn stiftet. Sinn macht er, weil über die Dauer einer (längeren) Mitgliedschaft die Summe sowieso zusammenkommt. Und Sinn stiftet er, weil er auf lange Sicht angelegt ist und weil das Kolpingwerk Deutschland, der Diözesanverband und auch meine Kolpingsfamilie vor Ort auf ewig etwas davon zurückbekommen. Damit mache ich es möglich, dass auch die kommenden Generationen von der Idee Adolph Kolpings profitieren. Und genau deswegen sind auch meine Frau und meine zwei Kinder Einmalbetragszahlende.”

Der Einmalbetrag ist eine einmalige Zustiftung an die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland, die statt des jährlichen Mitgliedbeitrags gezahlt wird. Gegen eine Zahlung von 1.800 Euro erfolgt eine unbegrenzte Beitragsfreistellung. Mit der Zustiftung wird ein Kapitalstock aufgebaut von deren Erträgen die Stiftung stellvertretend für das Mitglied, unter anderem an die Kolpingsfamilie (15 Euro pro Einzelperson) und das Kolpingwerk einen Zuschuss zahlt. Da der Einmalbetrag eine Zuwendung an die Gemeinschaftsstiftung ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zum Einmalbeitrag und zur Online-Überweisung hier

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